HOMEOFFICE-PAUSCHALE - 2023

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HOMEOFFICE-PAUSCHALE


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-----> Was Sie 2023 bei der Steuer beachten sollten


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Seit 2023 gilt eine höhere Homeoffice-Pauschale in Deutschland. 


Ein schneller Überblick darüber, was nun bei der Steuer zu beachten ist.


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Nils Buske


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27.02.2023 - 09:15 Uhr 


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Wer hin und wieder mit dem eigenen Laptop am Küchentisch gesessen und von hier aus gearbeitet hat, konnte im Vorfeld der Corona-Pandemie keine nennenswerten Steuervorteile erzielen.


Denn dafür musste ein richtiges Arbeitszimmer her.


Laut Finanzbehörde erfüllt ein solcher Raum – auch häusliches Arbeitszimmer genannt – jedoch strenge Voraussetzungen.


Es muss beispielsweise durch eine Tür von anderen Zimmern getrennt sein. 


Außerdem darf ein Arbeitszimmer kein Bett, Kleiderschrank, Fernseher oder Hobbykram enthalten. 


Wie Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen und welche Arbeitszimmerkosten geltend gemacht werden können, lesen Sie hier. 


So hatten bis zur Corona-Pandemie vornehmlich Lehrer oder Selbstständige ein eigenes Arbeitszimmer.


-----> Nun wurde Homeoffice zu einem Massenphänomen und wirkt sich damit auch auf die Steuererklärung aus.


Im Gegensatz zum Arbeitszimmer bezeichnet der Begriff Homeoffice nur den Umstand, zuhause zu arbeiten. 


Egal ob in der Küche, in der Arbeitsecke, auf dem Balkon oder der Fensterbank. 


Um Arbeitnehmer steuerlich zu erleichtern, führte die Regierung mit dem Jahressteuergesetz 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale ein.


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-----> Homeoffice-Pauschale: Was gilt 2023 ?


Arbeitnehmer im Homeoffice erhalten eine Steuerpauschale von sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage – maximal also 1.260 Euro pro Jahr.


Zuvor war die Homeoffice-Pauschale auf maximal 600 Euro im Jahr begrenzt.


Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet – und nicht zusätzlich gewährt.


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-----> Wann kann die Homeoffice-Pauschale bei der Steuer geltend gemacht werden ?


Wer einen Tag im Homeoffice von der Steuer absetzen möchte, muss im Sinne der Pauschale von zuhause gearbeitet haben. 


So gilt: 


Sofern dem Steuerzahler ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen an den Tagen, für die die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht wird, keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden.


Ausnahmen bilden hier Lehrer, denen in der Betriebsstätte dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder die zusätzlich zu einer Auswärtstätigkeit die überwiegende Arbeitszeit in der häuslichen Wohnung verrichten. 


----> Hier ist eine doppelte Absetzung erstmals möglich.


In jedem Fall dürfen die sechs Euro lediglich einmal pro Tag geltend gemacht werden, falls jemand mehreren Jobs nachgeht.


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-----> Für wen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale ?


Zunächst profitieren diejenigen von der Homeoffice-Pauschale, die kein eigenes Arbeitszimmer besitzen und im improvisierten Heimbüro sitzen. 


Außerdem müssen die gesamten Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag von 1230 Euro übersteigen, damit sich das Arbeiten im Homeoffice positiv auf die Steuer auswirkt. 


Denn dieser Betrag kann ohnehin geltend gemacht werden – selbst wenn keine Werbungskosten angefallen sind. 


Dies ist gegeben, wenn die neue Homeoffice-Pauschale ausgereizt wird (1260 Euro).


Werbungskosten entstehen im Zusammenhang mit der Arbeit.


Hierunter fallen etwa Hilfsmittel wie Schreibwaren oder Computer, aber auch die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz gehört dazu.


Da die konkreten Fahrtkosten häufig schwer nachweisbar sind, gilt eine sogenannte Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) von 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer. 


Ab dem 21. Kilometer können sogar 38 Cent abgesetzt werden. 


Theoretisch ist es gleichgültig, ob Arbeitnehmer den Weg mit dem Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen.


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-----> Wo trage ich Homeoffice in der Steuerklärung ein ?


Angaben zur Arbeit im Homeoffice gehören in der Steuererklärung in Anlage N (Zeile 45) bei den Werbungskosten.


Unter „Homeoffice-Pauschale“ müssen Sie die Anzahl der Tage eingetragen, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. 


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Extra Hinweis:


Dieser Artikel erschien bereits am 7. Januar 2022. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.


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Quelle:


https://www.handelsblatt.com/karriere/homeoffice-pauschale-was-sie-2023-bei-der-steuer-beachten-sollten/27076758.html?utm_source=google&utm_medium=ads&utm_campaign=paidcontent_search_prospecting&utm_content=jurodo&utm_term=&gclid=Cj0KCQjwy9-kBhCHARIsAHpBjHhIJQRc3dPKOMJ42cNsOiJSr6HOI6R7iNFyqJ3BHa4xR5xN8GyOuUoaAogjEALw_wcB


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June 25, 2023 6:16 PM