Plötzlich tausende Euro weniger Rente - Wie Sie gegen unrechtmäßige Kürzungen vorgehen

M

Administrator

***


HNA



***



-----> Plötzlich tausende Euro weniger Rente 


-----> Wie Sie gegen unrechtmäßige Kürzungen vorgehen


***


Artikel von Amy Walker 


***


06.10.2023


***


Urteil jetzt rechtskräftig


***


Ein Gerichtsurteil schützt Riester-Sparer vor unerwarteten Rentenkürzungen. 


Versicherer dürfen nicht einfach den Rentenfaktor senken.


***


Berlin 


***


Eine private Altersvorsorge ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein, um die Rentenleistungen im Alter zu erhöhen. 


Es gibt zahlreiche Optionen und private Rentenversicherungen, die solche Modelle anbieten, einschließlich der sogenannten Riester-Rente. 


Bei diesem Modell zahlt man monatlich einen bestimmten Betrag ein, um letztendlich eine vorher festgelegte Summe zu erreichen, die dann im Alter in kleineren monatlichen Raten an die Rentenberechtigten ausgezahlt wird.


***


-----> Rentenfaktor wurde von Versicherern geändert


***


Die Höhe dieser Zahlungen hängt vom sogenannten Rentenfaktor ab.


Je größer dieser ist, desto höher ist die monatliche Auszahlung. 


Man könnte vielleicht annehmen, dass dieser Faktor ein fester Bestandteil des Vertrags ist, den man ursprünglich abgeschlossen hat, als man sich für die private Rente entschieden hat.


Allerdings haben einige private Versicherungsunternehmen diesen Faktor nachträglich reduziert. 


Das bedeutet: 


-----> Obwohl man jahrelang treu Monat für Monat in die private Rente eingezahlt hat, ist der monatliche Betrag, den man bei Rentenbeginn erhält, letztendlich geringer. 


-----> Ist das überhaupt erlaubt ?


Nein, so entschied das Landgericht Köln am 8. Februar 2023 (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22). 


Zumindest nicht, wenn die Rentenversicherung zur Rechtfertigung eine bestimmte Argumentation verwendet. 


Das Urteil ist nun rechtskräftig, der Versicherer hat das Urteil angenommen.


***


-----> Niedrigzinsen dürfen nicht zu weniger Rente führen


***


In dem speziellen Fall hatte ein Riester-Sparer gegen den Versicherungsanbieter Zurich Deutscher Herold geklagt, da dieser im Jahr 2017 die zukünftige Rente des Klägers nachträglich um fast ein Viertel gekürzt hatte.


Bei Abschluss der fondsgebundenen Riester-Rente war ein bestimmter Rentenfaktor vereinbart worden: 


in diesem Fall 37,34 Euro pro 10.000 Euro Kapital. 


Die Zurich reduzierte den Faktor nachträglich auf 27,97 Euro und informierte den Versicherungsnehmer lediglich per Brief darüber, dass seine monatliche Rente sinken wird.


Die Begründung der Zürich für diesen Schritt: 


-----> die damalige Niedrigzinsphase. 


Das Landgericht Köln entschied jedoch, dass schlechte Renditen aufgrund niedriger Zinsen zum unternehmerischen Risiko der Versicherer gehören. 


Sie dürfen daher nicht auf die Kunden übertragen werden.


Eine nachträgliche Änderung ist jedoch zulässig, wenn Umstände vorliegen, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, aber davon ausgegangen werden kann, dass er die vereinbarte Rente nicht vollständig auszahlen kann. 


Die allgemein gestiegene Lebenserwartung ist ein solcher Umstand, da sich dadurch auch die durchschnittliche Rentenzeit verlängert.


***


-----> Welche Renten-Modelle könnten betroffen sein ?


***


Das Urteil des Landgerichts Köln wurde damals von Verbraucherschützern begrüßt, mit Blick auf die Signalwirkung für andere Privatversicherer. 


Laut Finanzwende e.V. könnten schätzungsweise mehrere Zehntausende Menschen betroffen sein, die ähnlich versichert sind. 


Wer von einer solchen nachträglichen Senkung des Rentenfaktors betroffen ist, sollte unbedingt aktiv werden, um keine Ansprüche zu verlieren. 


Aber wie erkennt man überhaupt, dass die eigene Versicherung die Rente gekürzt hat ?


Und welche Rentenmodelle sind davon betroffen ?


Bei folgenden Versicherungsarten lohnt es sich, die bestehenden Verträge noch einmal zu überprüfen und diese mit den jährlichen Mitteilungen zum aktuellen Rentenstand zu vergleichen:


***


-----> Renten-Kürzung: So gehen Sie vor


***


Wenn man in der jährlichen Rentenmitteilung der Versicherung feststellt, dass der Rentenfaktor gesenkt wurde, sollte man zunächst die Begründung prüfen und beurteilen, ob diese zulässig ist. 


Wurde die Rente zu Unrecht gekürzt, sollte man sich sofort schriftlich an seine Versicherung wenden. 


Mit der Rechtskräftigkeit haben Sie nun die Möglichkeit, den Versicherer auf das Urteil aufmerksam zu machen – er muss sich an die Rechtsprechung halten.


Wer sich noch in der Ansparphase befindet (also der Phase, in der man noch keine Rente bezieht, sondern noch monatliche Beiträge leistet), sollte in dem Schreiben eine Anhebung des Rentenfaktors auf das ursprüngliche Niveau fordern, um die Ansprüche nicht zu verlieren. 


-----> Bereits entgangene Rentenzahlungen lassen sich bis zu drei Jahre nachträglich zurückfordern.


Wer bereits Rente bezieht, sollte ebenfalls aktiv werden. 


Denn auch in dieser Phase hat man noch bis zu drei Jahre die Möglichkeit, entgangene Rentenzahlungen zurückzufordern. 


-----> Es lohnt sich in diesem Fall, aktiv zu werden, denn sonst verlieren Versicherte im Alter bares Geld.


In einer Beispielrechnung zeigt Finanzwende e.V., wie viel: 


Bei einem Sparkapital von 130.000 Euro zum Rentenbeginn im Jahr 2039 würde ein Versicherter durch die Kürzung des Rentenfaktors von ursprünglich 37,34 Euro pro 10.000 Euro Kapital auf 27,97 Euro etwa 120 Euro pro Monat verlieren. 


-----> Bei einer durchschnittlichen Rentenbezugszeit von 20 Jahren würde der Verlust demnach rund 29.000 Euro betragen.


***


Quelle



https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pl%C3%B6tzlich-tausende-euro-weniger-rente-wie-sie-gegen-unrechtm%C3%A4%C3%9Fige-k%C3%BCrzungen-vorgehen/ar-AA1hMqZr?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9001574c92794fdd9cb2cd8fb34ae893&ei=25


***

October 6, 2023 3:48 PM